Satzung
Satzung der Jungen Liberalen Halle-Saalkreis e.V.
Präambel
Der Verein führt den Namen “Junge Liberale Halle-Saalkreis e.V.”. Er hat seinen Sitz in Halle und soll in das Vereinsre-gister eingetragen werden.
I. Grundsätze
1. Der Verband setzt sich dafür ein, dass liberales Gedankengut, welches Grundlage seiner Arbeit ist, weiterentwickelt und in die Praxis umgesetzt wird. Unter Liberalismus verstehen wir eine geistige Grundlage, eine allgemeine Lebensauffas-sung, in der die freie Entfaltung des Individuums auf politischem, wirtschaftlichem, kulturellem und zwischenmenschlichen Gebiet eine entscheidende Rolle einnimmt. Dazu bringt sich der Verein aktiv in die Politik ein, die sich diesem Ziel verschrieben hat und strebt eine Zusammenarbeit mit allen liberalen Kräften an. Toleranz gegenüber allen anders denken-den Menschen ist ein Grundzug der Vereinstätigkeit. Aus humanistischem Verständnis lehnen wir jede Form von Stalinis-mus, Faschismus, Rassismus, Nationalismus und Militarismus ab. Jeglicher Politik, die auf die Errichtung einer Diktatur abzielt, begegnen wir mit gewaltlosem Widerstand.
2. Die jungen Liberalen Halle-Saalkreis sind ein der FDP nahe stehender Jugendverband.
II. Vereinszweck
1. Der Verein wirkt für das Wohl der Stadt Halle und des Saalkreises.
2. Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Verei-nes. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.
3. Die Jungen Liberalen Halle-Saalkreis e.V. verfolgen ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts “Steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenordnung. Zweck des Vereins ist die Förderung von Bildung und Erziehung, der Kunst und Kultur, des Umwelt- und Landschaftsschutzes und des gesellschaftlichen Engagements.
4. Der Satzungszweck wird insbesondere durch die Organisation wissenschaftlicher Tagungen, der Durchführung von Bildungsveranstaltungen und der Abhaltung von Informationsabenden verwirklicht.
5. Bei Auflösung des Vereins fällt das gesamte Vereinsvermögen an eine gemeinnützige Organisation mit liberaler Zielset-zung, die ausschließlich für steuerbegünstigte Zwecke im Sinne der Abgabenordnung verwenden darf.
III. Mitgliedschaft
1. Mitglied des Vereines Halle-Saalkreis der Jungen Liberalen kann jeder werden, der
- parteilos oder Mitglied der FDP ist,
- keinem anderen politischen Jugendverband außerhalb des liberalen Spektrums angehört,
- das 13. Lebensjahr vollendet hat,
- die Satzung anerkennt.
2. Über Aufnahmeanträge ist vom Vorstand binnen dreier Monate zu entscheiden.
3. Die Mitgliedschaft endet
- durch Austritt, welcher dem Vorstand schriftlich mitzuteilen ist,
- durch Ausschluss,
- durch Tod.
4. Ab dem 35. Lebensjahr geht die Mitgliedschaft in eine freie Mitgliedschaft über. In diesem Fall ist kein passives Wahlrecht möglich.
5. Auf Beschluss der Mitgliederversammlung kann ein Ehrenvorsitzender ernannt werden. Dieser ist Mitglied auf Lebens-zeit, sofern sein Handeln nicht der Satzung widerspricht.
6. Das Mitglied des Vereins ist automatisch Mitglied des Vereins „Junge Liberale Sachsen-Anhalt e.V.“, es sei denn, es widerspricht dessen Satzung oder das Mitglied erklärt schriftlich, dass es diese Mitgliedschaft nicht wünscht.
IV. Struktur des Vereins
1. Das höchste Organ des Vereines ist die Mitgliederversammlung. Sie findet mindestens einmal jährlich sowie auf Be-schluss des Vorstandes oder auf Antrag von einem Drittel der Mitglieder statt. Die Einladung erfolgt durch schriftliche Mitteilung oder Veröffentlichung in einer Mitgliederzeitschrift und ist den Mitgliedern 14 Tage vor der Versammlung zuzuleiten. Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn entsprechend der Satzung eingeladen wurde.
Die Mitgliederversammlung entlastet den alten und wählt einen neuen Vorstand, der aus dem Vorsitzenden, einem Stell-vertreter, dem Schatzmeister und höchstens zwei Beisitzern besteht. Die Mitgliederversammlung wählt zwei Finanzprüfer, die innerhalb des Vereines kein weiteres Wahlamt ausführen dürfen. Die Mitgliederversammlung beschließt Satzungsän-derungen mit 2/3 Mehrheit. Der Verein gibt sich eine Geschäftordnung.
2. Der Vorstand ist das höchste Exekutivorgan im Verein. Er wird auf der Mitgliederversammlung für ein Jahr gewählt. Der Vorstand vertritt den Verein im Rechtsverkehr, wobei die Vertretung durch den Vorsitzenden oder den stellvertreten-den Vorsitzenden oder den Schatzmeister zu erfolgen hat. Ist ein Mitglied des Vereines Mitglied des Vorstandes der „Jun-gen Liberalen e.V.“ oder des Vorstandes der „Jungen Liberalen Sachsen-Anhalt e.V.“, so ist er Mitglied des Vorstandes mit beratender Stimme.
V. Haftungsbeschränkung
1. Der Verein haftet nicht für fahrlässig verursachte Schäden oder Verluste, die Mitglieder bei der Benutzung von Anlagen oder Einrichtungen und Geräten des Vereins oder bei Vereinsveranstaltungen erleiden, soweit solche Schäden oder Verluste nicht durch Versicherungen gedeckt sind.
2. Der Verein haftet seinen Mitgliedern gegenüber nicht für Schäden aus einem fahrlässigen Verhalten der Repräsentanten des Vereins.
3. Dies gilt insbesondere für Schäden, die bei der Ausübung der Mitgliedschaftsrechte entstehen, für Schäden aus Unfällen und Diebstählen.
VI. Finanzen
1. Der Verein deckt seine Aufwendungen durch Mitgliedsbeiträge, Spenden, Zuwendungen des Landesverbandes und öffentliche Mittel.
2. Der Verein ist zur nachvollziehbaren und wahrheitsgemäßen Buchführung verpflichtet.
3. Entsprechend IV/1 werden zwei Finanzprüfer auf die Dauer von zwei Jahren gewählt. Die Finanzprüfer haben die Finanzen des Vereins jährlich gemeinsam mit dem Schatzmeister zu prüfen und einen schriftlichen Finanzbericht vorzulegen.
4. Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.
5. Der Schatzmeister hat einen vereinfachten schriftlichen Finanzbericht am Jahresende dem Vorstand zur Information vorzulegen.
6. Stimmberechtigt sind nur zahlende Mitglieder.
7. Der monatliche Mindestbeitrag der Jungen Liberalen Halle-Saalkreis beträgt 3,00 EUR.
VII. Schlussbestimmung
1. Personen- und Ämterbezeichnungen sind geschlechtsneutral intendiert.
Beschlossen auf der 19. ordentlichen Mitgliederversammlung am 11. November 2004.
